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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Glaserei Gentner


Stand: Oktober 2025

1. Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Glaserei Gentner, Inhaber Markus Gentner, [Adresse einfügen], Freiburg im Breisgau (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Auftraggeber kann sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsabschluss


(1) Angebote der Glaserei Gentner sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Anfrage des Auftraggebers schriftlich oder per E-Mail bestätigt oder mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.

(3) An Kostenvoranschläge ist der Auftragnehmer 14 Tage gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wird.

3. Leistungsumfang


(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Auftrag, insbesondere aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem E-Mail-Verkehr.

(2) Der Auftragnehmer führt Arbeiten im Bereich Reparatur, Instandsetzung und Montage von Glas-, Fenster- und Türelementen, Rollläden und Beschlägen aus.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen


(1) Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.

(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

(3) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu berechnen.

(4) Bei Neukunden oder größeren Aufträgen kann eine Vorauszahlung oder Teilzahlung vereinbart werden.

5. Ausführung und Mitwirkungspflichten


(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeiten ohne Behinderung durchgeführt werden können (freier Zugang zu Fenstern, Türen etc.).

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer einzusetzen.

(3) Erfüllungsort ist der jeweilige Einsatzort beim Auftraggeber.

6. Abnahme


(1) Nach Fertigstellung hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung abzunehmen.

(2) Erfolgt keine ausdrückliche Abnahme, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber das Werk in Gebrauch nimmt oder nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung schriftlich Mängel rügt.

7. Gewährleistung


(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte (§§ 633 ff. BGB).

(2) Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Abnahme.

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung, eigenmächtige Änderungen oder äußere Einwirkungen entstehen.

8. Haftung


(1) Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde.

(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.

9. Eigentumsvorbehalt


(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag bleibt die gelieferte Ware Eigentum der Glaserei Gentner.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, gelieferte Gegenstände zurückzufordern.

10. Widerrufsrecht für Verbraucher


(1) Verbraucher haben grundsätzlich bei außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Telefon, Webseite) geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB.

Eine Widerrufsbelehrung mit Musterformular wird dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss separat übermittelt.


(2) Kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Auftragnehmer – auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers – sofort mit der Ausführung der beauftragten Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten beginnt, bevor die Widerrufsfrist abgelaufen ist, und der Auftraggeber zugleich seine Kenntnis bestätigt, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.


(3) Dies gilt insbesondere bei dringenden Reparaturaufträgen, etwa bei Glasbruch, undichten Fenstern, beschädigten Türen oder ähnlichen Situationen, bei denen eine sofortige Behebung im Interesse des Auftraggebers liegt.


(4) Im Rahmen der Angebotsbestätigung oder Beauftragung erklärt der Auftraggeber:


„Ich stimme ausdrücklich zu, dass die Glaserei Gentner vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Arbeiten beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mein Widerrufsrecht mit Beginn der Arbeiten verliere.“

11. Datenschutz


Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung auf www.glaserei-gentner.de/datenschutz.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Unternehmer ist.

(3) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Auftraggebers.

13. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Glaserei Gentner

Inhaber: Markus Gentner

Falterweg 15

79110 Freiburg im Breisgau

E-Mail: info@glaserei-gentner.de

Telefon: 0761 / 800783

Web: https://www.glaserei-gentner.de